Standesamt Triftern
Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Standesamt Triftern.
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1. Adresse bzw. Anschrift und Wegbeschreibung zum Standesamt Triftern
- Mit dem Auto zum Standesamt Triftern: Google Maps aufrufen
- Mit dem Zug zum Standesamt Triftern: Bahn.de aufrufen
2. Kontaktdaten zum Standesamt Triftern
Das Standesamt in Triftern können Sie wie folgt kontaktieren:
3. Sonstiges und angebotene Dienstleistungen Triftern
3.1. Öffnungszeiten vom Standesamt in Triftern
Uns liegen derzeit leider keine Öffnungszeiten zu diesem Amt vor. Gerne können Sie uns die Öffnungszeiten zuschicken!
Hinweis für Hochzeiten: Bitte beachten Sie, dass gemäß Ihrer Terminvereinbarung ggf. individuelle Öffnungszeiten gelten.
3.2 Urkunden beantragen
In bestimmten Situationen (z.B. Anmeldung einer Eheschließung) sind Personenstandsurkunden unerlässlich. Beim Amt Triftern können Sie i.d.R. folgende Dokumente anfordern:
Art der Urkunde | Online-Antrag |
---|---|
Auskunft der Geburtszeit | zum Online-Urkundenservice |
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister | zum Online-Urkundenservice |
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister | zum Online-Urkundenservice |
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister | zum Online-Urkundenservice |
Eheurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Eheurkunde mit Scheidungsvermerk | zum Online-Urkundenservice |
Geburtsurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Internationale Eheurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Internationale Geburtsurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Internationale Sterbeurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Lebenspartnerschaftsurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Sterbeurkunde | zum Online-Urkundenservice |
Sterbeurkunde im Stammbuch-Format | zum Online-Urkundenservice |
3.3 Terminvergabe
Bitte nehmen Sie per Telefon () oder E-Mail () Kontakt zum Standesamt in Triftern auf und klären ab, welche Termine zur Verfügung stehen.
3.4 Standesamtliche Hochzeit / Trauung im Standesamt Triftern
Falls Sie sich im Standesamt Triftern trauen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Standesbeamten über die o.g. Kontaktdaten.
3.5 Sonstige Hinweise
- Grundsätzlich sind Standesämter gem. § 55 Personenstandsgesetz (PStG) dazu verpflichtet Personenstandsurkunden auszustellen. Da es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen kann, möchten wir darauf hinweisen die benötigte Urkunde rechtzeitig und mit genügend Vorlauf anzufordern.
- Letzte Aktualisierung: 24. December 2024
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Bildnachweise: Maik Meid - stock.adobe.com0 Kommentare
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